Checkliste Nutzerwechsel

Auf der Grundlage der aktuellen Pachtverträge § 5.1 des VGS Oberhavel e.V. und der Grundsätze für die Bewertung von Gartenlauben, Garteneinrichtungen und Anpflanzungen in Kleingärten bei Pächterwechsel” Abs. 1.1. des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V. besteht bei Kündigung oder anderer Beendigung des Pachtverhältnisses die Pflicht zur Bewertung des Kleingartens. Dabei solten durch den abgebenden Pächter folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Einreichen der Kündigung des Kleingartens auf der Grundlage des Pachtvertrages und des Antrags auf Wertermittlung an den zuständigen Kleingartenverein zur Weiterleitung an den Kreisvorstand VGS Oberhavel e.V. in Birkenwerder (persönlich o. Postweg)
  2. Nach bekanntwerden des Bewertungstermins (Bewerter meldet sich beim abgebenden Pächter) ist unverzüglich der Vereinsvorstand zu verständigen. Es muss zwingend ein Vorstandsmitglied am Bewertungstermin teilnehmen.
  3. Zum Bewertungstermin sind die zum Kleingarten vorhandenen Unterlagen vorzulegen und der abgebende Nutzer ist verantwortlich:
    • Für die Vorlage aller Baugenehmigungen im Original und einer Kopie für die Bewertungsunterlagen sowie aller weiteren für die Bewertung des Kleingartens wichtigen Dokumente (z.B. Elektroanlagen, Be- und Entwässerung, Dichteprüfung der Abwassergrube)
    • Die Möglichkeit zur optimalen Begutachtung der Parzelle und der Bauwerke muss ermöglicht werden. (eventuell eine Leiter zur Dachbegutachtung bereitstellen)
    • für die wahrheitsgemäße Erbringung der Angaben für das Bewertungsprotokolls
    • Protokolle zu bereits erfolgten Bewertungen
    • Kaufverträge für lnstallationen außerhalb der Gebäude
    • Unterlagen bzw. Rechnung für erworbenes Material (z.B. Dacheindeckungen, Handwerkerrechnungen, Pumpen etc.)
  4. Nach der Bewertung festgestellte verdeckte Mängel gehen innerhalb der Gewährleistungsfrist von 3 Monaten nach Nutzerwechsel zu Lasten des abgebenden Pächters. Unklarheiten und Probleme bei der Bewertung sind unmittelbar vor Ort mit der Bewertungskommission zu klären oder sind im Protokoll schriftlich festzuhalten.
  5. Nach Zahlungseingang der Bewertungsgebühren auf dem Konto des VGS werden die Protokolle der erfolgten Bewertung an die Vereinsvorstände gesandt.
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